FAQ

Verkaufsverfahren

  • Welche Verkaufsverfahren werden vom Föderalen Erwerbsausschuss angewandt?

    1. Öffentlicher Verkauf

    Ein öffentlicher Verkauf ist eine Versteigerung, bei der eine Immobilie in den Besitz des Meistbietenden übergeht. Man spricht von öffentlichem Verkauf, da dieser mittels  öffentlicher Bekanntgaben, Plakaten oder in den lokalen Medien bekannt gemacht werden muss und jedem zugänglich ist, mit Ausnahme von Immobilienhändlern.

    Die Bekanntgabe informiert über den Tag des Verkaufs und enthält das Lastenheft (d. h. sämtliche Verkaufsbedingungen).

    Der öffentliche Verkauf findet in einer Sitzung statt (ohne die Möglichkeit, während einer späteren Sitzung zu überbieten).

    Preis und die Beurkundungskosten müssen innerhalb der im Lastenheft enthaltenen Fristen gezahlt werden.

    Obgleich dies die Regel darstellt, findet dieser nur wenig Anwendung, da das Verfahren für den Erwerber aufwendiger und kostspieliger ist.
     

    2. Freihändiger Verkauf an den Meistbietenden

    Der freihändige Verkauf an den Meistbietenden ist ein eingeschränkter öffentlicher Verkauf.

    In der Praxis verläuft das Verfahren wie folgt:

    1. Im Anschluss an die Bekanntgabe organisiert der Ausschuss ein Schiedsverfahren, zu dem er ausschließlich die Personen vorlädt, die ein Angebot unterbreitet haben. Schauen Sie sich die Verkaufsbedingungen der jeweiligen Immobilie für die genaue Anzahl der geladenen Gäste an.

    2. Die anwesenden Personen überbieten sich gegenseitig.

    3. Die Immobilie geht in den Besitz der Person über, die das höchste Angebot gemacht hat.

     

  • Welcher Art sind die Urkunden, die vom föderalen Erwerbsausschuss unterzeichnet werden?

    Die von den Kommissaren des Erwerbsausschusses ausgestellten Urkunden sind authentische Urkunden, vergleichbar mit jenen, die vor Notar unterzeichnet werden.

Angebote

  • Ist es möglich, die Immobilie zuvor zu besichtigen?

    Ja, Besichtigungen finden auf Absprache statt. Sie finden die Angaben zu den Kontaktpersonen in der Bekanntgabe der Immobilie unter der Rubrik „Kontakt“.

  • Wie kann ich ein Angebot unterbreiten?

    Als Kaufinteressent können Sie ein Angebot über das Angebotsformular einreichen (Angebotsformular als Privatperson oder Unternehmen), das sich in der detaillierten Beschreibung der zum Verkauf angebotenen Immobilie befindet. Anschließend müssen Sie das Formular ausfüllen, datieren und unterschreiben und per Einschreiben an die Kontaktadresse senden, die  in der Bekanntgabe enthalten ist.

  • Muss mein Angebot bestimmte Bedingungen erfüllen?

    Ihr Kaufangebot muss folgenden Bedingungen genügen:

    • es muss einseitig sein und darf keinerlei Verpflichtung seitens des Verkäufers aufweisen
    • es muss bedingungslos sein und über dem Aufrufpreis liegen oder gleich sein (geforderter Mindestpreis).
    • Tatsächlich akzeptiert der Föderale Erwerbsausschuss im Prinzip keine bedingungsgebundenen Angebote, Angebote mit aufschiebender Bedingung und/oder einem Preis unter dem Aufrufpreis
    • es muss für einen Zeitraum von ein bis vier Monaten ab Abgabe des Angebotes gültig sein.

    Da besondere Bedingungen möglich sind, werden die Verkaufsbedingungen üblicherweise veröffentlicht und können jederzeit beim Föderalen Erwerbsausschuss angefragt werden.

  • Akzeptiert der Föderale Erwerbsausschuss Angebote mit aufschiebender Bedingung?

    Nein, der Föderale Erwerbsausschuss akzeptiert im Prinzip keine Angebote mit aufschiebender Bedingung.

     

Ankauf

  • Was muss ich tun, wenn ich Hypothekendarlehen für den Kauf einer Immobilie benötige?

    Die Kommissare des Föderalen Erwerbsausschusses sind nicht befugt, Darlehen zu gewähren.

    Als Kaufwilliger müssen Sie sich somit an Ihren eigenen Notar wenden. Die Kosten, die mit Ihrem Darlehensvertrag einhergehen, müssen direkt an Ihren Notar bezahlt werden.

  • Was beinhalten die in der Bekanntgabe genannten Kosten?

    Der Prozentsatz der in der Bekanntgabe der zu verkaufenden Immobilie angegebenen Kosten umfasst sämtliche Kosten des Verkaufs (Bekanntgabe, diverse Bescheinigungen, Eintragungsgebühren etc.).

  • Welche Dokumente müssen die Kaufinteressenten bereithalten?

    Für Privatpersonen:

    • Personalausweis
    • Heiratsbuch
    • ggf. den Ehevertrag und jegliche Urkunde, die eine Änderung am Ehevertrag bescheinigt

    Für Unternehmen:

    • Auszug der Veröffentlichungen in der Anlage des Belgischen Staatsblattes der Gründungsurkunde und der Satzungsänderung
    • Eventuelle Vollmachten, die bescheinigen, dass die Betroffenen das Unternehmen vertreten dürfen

Terminologie

  • Was ist eine Kaufoption?

    Wenn Sie eine Immobilie kaufen möchten, können Sie sich eine „Überlegungszeit“ einräumen lassen, indem Sie den Verkäufer bitten, Ihnen für eine bestimmte Zeit eine Kaufoption zu garantieren. Falls der Verkäufer diese Kaufoption annimmt, verpflichtet er sich, die Immobilie innerhalb einer bestimmten Zeit nicht an jemand anderen zu verkaufen (in der Option festgelegt).

  • Was bedeutet es, eine Kaufoption aufzuheben?

    Falls Sie als Kaufwilliger entscheiden, eine Kaufoption auf eine Immobilie aufzuheben, bedeutet dies, dass Sie sich zum Kauf der Immobilie verpflichten. Der Verkauf wird somit definitiv.

  • Was ist ein Verkaufsversprechen?

    Das Verkaufsversprechen verpflichtet den Verkäufer. Der Verkäufer garantiert dem interessierten Erwerber eine Kaufoption auf die Immobilie gemäß den Bedingungen in der Urkunde und dies für eine bestimmte Zeit.

    Durch die beidseitige Unterschrift des Verkaufsversprechens nimmt der interessierte Erwerber den Anspruch auf das Versprechen an und besitzt bis zum Fristende das Recht, durch die Aufhebung der Kaufoption die Immobilie zu kaufen oder darauf zu verzichten.

Zuständigkeiten des Erwerbsausschusses

Wie sieht die sachliche und territoriale Zuständigkeit des Föderalen Erwerbsausschusses für Immobilien aus?

Der Föderale Immobilienerwerbsausschuss wurde am 1. Januar 2015 im Anschluss an die sechste Staatsreform gegründet. Seine Aufgabe ist es, zu erwerben, zu veräußern, zu enteignen und allgemein Urkunden aufzunehmen, die sich auf Immobilien beziehen, die in die föderale Staatsdomäne aufgenommen werden sollen, oder die Teil der föderalen Staatsdomäne sind.

Der Föderale Erwerbsausschuss ist für das Hoheitsgebiet Belgiens zuständig. Die Kommissare des Erwerbsausschusses können ihre Funktion im gesamten Königreich ausüben, sofern sie die geltenden Sprachengesetze beachten.

Der Erwerbsausschuss zählt zur Verwaltung Vermögensdienste, die der Generalverwaltung Vermögensdokumentation des Föderalen Öffentlichen Dienstes Finanzen angehört.

Der Föderale Erwerbsausschuss setzt sich aus einem Präsidenten, einem stellvertretenden Präsidenten, Kommissaren und Mitarbeitern zusammen.